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Was wird aus meinem Sommerurlaub? Was passiert, wenn ich schon im Urlaub bin? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur FTI-Pleite

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Was wird aus meinem Sommerurlaub? Was passiert, wenn ich schon im Urlaub bin? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur FTI-Pleite

Das Logo des Reiseveranstalter FTI (FTI Group) ist an der Firmenzentrale zu sehen.
picture alliance/dpa | Sven Hoppe

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI hat am Montag Insolvenz angemeldet. Betroffen sich zigtausende Kunden.

Was passiert mit meinem Sommerurlaub? Und was machen Kunden, wenn sie bereits im Urlaub sind? Wir haben alle wichtigen Fragen und Antworten – eng an die Formulierungen von FTI haltend – zusammengetragen.

Wer vor Ort ist, kann eine Notfallnummer wählen. Sie steht im Text.

Europas drittgrößter Reisekonzern FTI hat am Montag Insolvenz angemeldet. Betroffen hiervon sind zigtausende Kunden. Wir erklären, was sie jetzt wissen sollten.

Welche Anbieter und Marken sind von der FTI-Pleite betroffen?

Betroffen von der FTI-Insolvenz ist das Kernunternehmen FTI Touristik GmbH. Dies beinhaltet die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH, sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper.

Welche Anbieter und Marken sind von der FTI-Pleite NICHT betroffen?

Nicht betroffen sind Sonnenklar.TV, Euvia GmbH sowie das Franchise-System der Touristik Vertriebsgesellschaft mbH (TVG) mit ihren Marken sonnenklar.TV Reisebüros, 5vorFlug Reisebüros sowie Flugbörse. Nicht betroffen sind auch Kunden, die über FTI Leistungen bei Drittanbietern (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours, …) gebucht haben, wo die FTI Touristik GmbH lediglich als Vermittler aufgetreten ist. 

Wie kann ich FTI im Notfall kontaktieren?

FTI hat eine Notfallnummer geschaltet: +49 (0)89 710 45 14 98.

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Ich habe bei FTI eine Reise gebucht, aber noch nicht angetreten. Bekomme ich mein Geld wieder?

Wer bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra seine Reise gebucht hat, diese noch nicht angetreten hat, aber sie teilweise oder vollständig gezahlt hat, dem wird die Reise storniert. In dem Fall greift der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Mitarbeiter werden sich dann mit den Kunden in Verbindung setzen, sobald alle aktuell Reisenden zurückgeholt und die Daten ausgewertet und übertragen wurden. Geld zurück gibt es dann über ein Online-Erstattungsformular. Wichtig: Der Prozess kann aufgrund der vielen Kunden dauern.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und Sie sind bereits unterwegs?

Auch für diejenigen Kunden, die eine Pauschalreise (Kombination aus Hotelübernachtungen und Flug, ggf. mit weiteren zugebuchten Leistungen) bei FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht haben und sich bereits im Urlaubsort befinden, greift der Reisesicherungsfonds. Für Kunden im Urlaubsort versucht FTI die Reise wie geplant fortzusetzen. Wo dies nicht möglich ist, wird für Sie eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. In Abstimmung mit Dienstleistern des Deutschen Reisesicherungsfonds werden Sie in diesem Fall direkt kontaktiert. Aber auch hier kann man sich an das Notfall-Telefon wenden: +49 (0)89 710 45 14 98.


Ich habe bei FTI nur ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht. Bin ich dann auch abgesichert?

Wer ausschließlich Hotelleistungen oder andere Einzelleistungen über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht und Zahlungen dafür direkt an den jeweiligen Veranstalter geleistet hat, ist nicht geschützt. FTI prüft zwar, was man für diese Kunden erreichen kann. Doch man muss damit rechnen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

lp

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