Bussiness
Regierung: Minister sollen Vertraute leichter mit Beamtenjobs versorgen können
Das Grundgesetz und die Bundeslaufbahnverordnung regeln den Zugang zur Beamtenlaufbahn. Nach Recherchen von Business Insider plant die Bundesregierung nun die Möglichkeit einer „Operation Abendsonne“ durch die Hintertür: Demnach soll die Verordnung so aufgeweicht werden, dass Minister ihre Mitarbeiter künftig viel leichter in der öffentlichen Verwaltung versorgen können als bisher. Wie das gehen soll, lest ihr mit BI+.
Das Grundgesetz und die Bundeslaufbahnverordnung regeln den Zugang zur Beamtenlaufbahn und wie Beförderungen erfolgen sollen.
Nach Recherchen von Business Insider plant die Bundesregierung jetzt die Möglichkeit einer „Operation Abendsonne“ durch die Hintertür: Demnach soll die Verordnung so aufgeweicht werden, dass Minister ihre engen Mitarbeiter künftig viel leichter in der öffentlichen Verwaltung versorgen können als bisher.
Gewerkschaften sind sauer, werfen Bundesinnenministern Nancy Faeser (SPD) Missbrauch der Verfassung vor.
Es ist ein sperriger Name: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung). Etwa 60 Paragrafen regeln, wie man in den begehrten Beamtenstatus gelangt und wie man befördert wird. Damit ist die Rechtsvorschrift mit ihrem sperrigen Namen eines der zentralen Dokumente für die rund 180.000 Bundesbeamte des öffentlichen Dienstes.
Und genau in dieser plant die rot-grüne Bundesregierung offenbar auf ihren letzten Metern eine brisante Änderung. Demnach sollen lukrative Leitungspositionen in Ministerien und Behörden künftig nicht mehr ausgeschrieben werden. Gewerkschaften kritisieren gar einen drohenden Verfassungsbruch.
Es geht um die engsten Mitarbeiter von Ministern und Ministerinnen
Grundlage der Verordnung ist Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Heißt übersetzt: Grundsätzlich hat jeder die gleiche Möglichkeit, im Staatsdienst tätig zu sein – eben auch als Beamter. Nicht umsonst müssen Stellen in der Verwaltung dann auch ausgeschrieben werden, was wiederum die Bundeslaufbahnverordnung regelt.