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Prozess vor Oberlandesgericht in Düsseldorf: Kampfsportschule muss „Königreich Deutschland“ aus Impressum streichen
Das „Königreich Deutschland“ darf weder als Aufsichtsbehörde genannt werden, noch dürfe der Betreiber auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen, so das Urteil. Beides sei irreführend, befand das Oberlandesgericht am Donnerstag. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise eine Ordnungshaft von sechs Monaten.
Das Gericht gab damit einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Hessen statt. Die Verbraucherschützer hatten den Inhaber der Kung-Fu-Schule vor der Klage abgemahnt, jedoch habe er nicht darauf reagiert, hieß es vor Gericht.
Bei der mündlichen Verhandlung hatten der Beklagte und seine Rechtsanwältin die Vorwürfe abgewiegelt. Die Anwältin argumentierte: Das Königreich Deutschland existiere, darum dürfe ihr Mandant das auch so schreiben. Der Inhaber des Sportstudios wiederholte auch die Glaubenssätze anderer Königreich-Anhänger: Man müsse einen eigenen Staat als Alternative zum derzeitigen System aufbauen.
Es sei legitim, dass sich der Inhaber der Kampfsportschule der Bundesrepublik Deutschland nicht zugehörig fühle, so der Senat des Oberlandesgerichts bei der Verhandlung. Unzulässig seien aber falsche Angaben im Impressum und die Behauptung, dass in den Räumen ein anderes Recht gelte.
Das zur „Reichsbürger“-Szene zählende sogenannte „Königreich Deutschland“ wird im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum „König von Deutschland“ ernannte.
Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen „Übertritt“ in den Fantasiestaat der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfassungsschutz. In dem Bericht wird die Gruppierung als „extremistische Szene“ mit „erheblichem Gewalt- und Gefährdungspotenzial“ bezeichnet. Auch der Inhaber der Düsseldorfer Kampfsportschule ist den Behörden bekannt: Er gibt Seminare für den Systemausstieg.