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Knapp die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland erhält Urlaubsgeld – so hoch fällt der Zuschuss im Schnitt aus
Selbst unter den Bedingungen von Tarifverträgen können längst nicht alle Beschäftigten mit einem Urlaubsgeld rechnen. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt der Anteil bei 46,8 Prozent, was dem Vorjahreswert entspricht.
Tarifbeschäftigte in Vollzeit in Westdeutschland erhalten im Schnitt 1692 Euro Urlaubsgeld, während es im Osten nur 1196 Euro sind.
Die Personenkreise, die Anspruch auf Urlaubsgeld haben, variieren je nach Tarifvertrag erheblich.
In diesen Wochen erhalten fast die Hälfte der Tarifbeschäftigten in Deutschland Urlaubsgeld. Laut dem Statistischen Bundesamt liegt der Anteil bei 46,8 Prozent, was dem Vorjahreswert entspricht. Durchschnittlich bekommen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1644 Euro brutto extra, was einem Anstieg von 42 Euro oder 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Gleichzeitig haben sich die Preise für Pauschalreisen um 5,6 Prozent erhöht, wie die Statistiker berichten. Die tariflich vereinbarte Sonderzahlung ist jedoch nicht an die tatsächliche Ausgabe für Urlaub gebunden. Ob auch nicht tarifgebundene Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten haben, wurde nicht untersucht.
Deutliche Unterschiede zwischen Ost und West
Tarifbeschäftigte in Vollzeit in Westdeutschland erhalten im Schnitt 1692 Euro Urlaubsgeld, während es im Osten nur 1196 Euro sind. Dies hängt möglicherweise mit den unterschiedlichen Lohnniveaus zusammen, da das Urlaubsgeld in Tarifverträgen oft als prozentualer Anteil des Monatsgehalts festgelegt ist. Es gibt jedoch auch Festbeträge.
Die Personenkreise, die Anspruch auf Urlaubsgeld haben, variieren je nach Tarifvertrag erheblich. Beschäftigte im Verarbeitenden Gewerbe erhalten zu 96,9 Prozent Urlaubsgeld in Höhe von durchschnittlich 2304 Euro. Auch im Baugewerbe (95 Prozent) und im Gastgewerbe ist das Urlaubsgeld verbreitet, jedoch niedriger.
Im Bereich Information und Kommunikation beträgt das durchschnittliche Urlaubsgeld 2722 Euro, allerdings profitieren hier nur knapp die Hälfte der Beschäftigten davon. Das geringste Urlaubsgeld erhalten Beschäftigte bei Zeitarbeitsfirmen, durchschnittlich 326 Euro.
Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst
In der Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ erhalten Tarifbeschäftigte kein gesondertes Urlaubsgeld mehr. Hier wurde die Sonderzahlung bereits 2005 mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengelegt.
Malte Lübker, Entgelt-Experte von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung, erklärt, dass Tarifverträge oft Urlaubsgeld in vierstelliger Höhe garantierten. In der Privatwirtschaft, also ohne den Öffentlichen Dienst, erhielten 74 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. „Ohne Tarif sind es lediglich 36 Prozent.“
jm/dpa