Bussiness
DWS: Erste Klage in Deutschland wegen „Greenwashing“
Die Deutsche-Bank-Tochter DWS muss sich wegen Greenwashing-Vorwürfen 2024 vor dem Landgericht in Frankfurt verantworten, berichtet das „Manager Magazin“ zuerst.
Eingereicht wurde die Klage gegen die Fondsgesellschaft offenbar im Dezember 2023. Laut Landesgericht ist der Verhandlungstermin für den 25. März angesetzt worden.
In den USA hatte DWS bereits eine Strafe in Höhe von 25 Millionen Dollar wegen „Greenwashing“ und mangelhafter Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zahlen müssen.
Die Deutsche-Bank-Tochter DWS muss sich wegen Greenwashing-Vorwürfen nächstes Jahr vor dem Landgericht in Frankfurt verantworten, berichtet zuerst das „Manager Magazin“. Es soll die erste Klage eines deutschen Anlegers sein, so die Kanzlei Goldenstein Rechtsanwälte, die den Kläger vertritt.
Laut Rechtsanwalt Claus Goldenstein hatte der Kläger Geld in den DWS ESG Stiftungsfonds LD investiert, weil er darauf vertraute, dass der Fonds auch tatsächlich nachhaltig ist, berichtet das „Manager Magazin“. Goldenstein behauptet: „Die DWS hat jedoch bewusst verschwiegen, wie sie die Einhaltung von ESG-Kriterien kontrolliert, betroffene Anleger dadurch in die Irre geführt und gegen EU-Recht verstoßen.“
Eingereicht wurde die Klage offenbar im Dezember 2023. Laut Landesgericht ist der Verhandlungstermin für den 25. März 2025 angesetzt worden. Eine DWS-Sprecherin erklärte dem „Manager Magazin“: „Wir haben die Klage zur Kenntnis genommen, halten sie jedoch für unbegründet. Darüber hinaus äußern wir uns nicht zu Details laufender Verfahren“.
DWS steht seit längerem in der Kritik, grüne Fonds nachhaltiger dargestellt zu haben
Zuvor hatte die Fondsgesellschaft bereits in den USA eine Strafe in Höhe von 25 Millionen Dollar wegen „Greenwashing“ und mangelhafter Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zahlen müssen. Der Vorwurf: Die grünen Fonds sollen nicht so nachhaltig gewesen sein, wie sie dargestellt wurden. Anfang des Jahres schaltete sich in Deutschland auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft ein und durchsuchte im Zuge ihrer Ermittlungen die Geschäftsräume der DWS.
Nachdem die Verbraucherzentrale in Baden-Württemberg zudem im Oktober 2022 gegen die „irreführende Werbung für angeblich nachhaltige Geldanlagen“ der DWS geklagt hatte, gab die Fondsgesellschaft im März letzten Jahres eine Unterlassungserklärung dafür ab. Zeitgleich unterstrich die DWS, dass laut ihrer Auffassung keine falschen Aussagen in der beanstandeten Werbung enthalten sei.
jel