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Digitales Kfz-Kennzeichen: Endlich Ansage zum Deutschland-Start
In den USA sind digitale Kfz-Nummernschilder bereits seit einigen Jahren in mehreren Bundesstaaten zugelassen. Der Hersteller Reviver etwa vertrieb diese unter dem Namen RPlate zunächst an Endverbraucher, ging im Jahr 2023 jedoch eine Partnerschaft mit dem weltbekannten Autobauer Ford ein. Seither ist das elektronische Kennzeichen bei hunderten Ford-Händlern als offizielles Zubehör-Partner-Produkt ab Werk erhältlich. „Wir freuen uns darauf, die Innovationen der digitalen Kennzeichentechnologie zu dessen [Fords] Angebot zu ergänzen“, so Reviver-Gründer Neville Boston damals. Nun verriet ein Sprecher des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) gegenüber inside digital, wie es um die Einführung der digitalen Kennzeichentechnologie in Deutschland steht.
Digitales Nummernschild in Deutschland
Zu den Vorteilen der neuen Kennzeichentechnologie für den Endverbraucher gehört beim RPlate das Standort-Tracking, eine einfache Registrierung per App, Echtzeit-Bewegungswarnmeldungen, Anti-Diebstahl-Maßnahmen und die Möglichkeit, das Nummernschild eingeschränkt zu personalisieren. Zwar sind viele Funktionen derzeit noch ausschließlich im Rahmen eines kostenpflichtigen Abos erhältlich. Doch das dürfte sich ändern oder zumindest abschwächen, sobald der Wettbewerb in vollem Maße einsetzt.
Und wie sieht es in Deutschland aus? Hier richten sich Beschaffenheit und Design von Kfz-Kennzeichen aus praktischen Gründen (Lesbarkeit in verschiedenen Szenarien) nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und dem begleitenden Normblatt DIN 74069 des Deutschen Instituts für Normung e.V. Andere Kennzeichenarten sind derweil nicht vorgesehen und bedürften daher einer Rechtsänderung. Dennoch wurde die Einführung digitaler Kennzeichen in Deutschland bereits auf BMDV-Ebene diskutiert. Und zwar im Zusammenhang mit der Einführung der digitalen Fahrzeugzulassung i-Kfz. „Der Gedanke bestand darin, ein von außen ansprechbares und gegen Missbrauch gesichertes digitales Kennzeichen einzuführen, das nach einer Zulassung in einem behördlichen Verfahren aktiviert und bei Außerbetriebsetzung deaktiviert werden kann“, sagt der BMDV-Sprecher. Angesichts der damit für die Bürgerinnen und Bürger verbundenen erheblichen Kosten hätte man diese Überlegung jedoch abgelehnt.
Und auch technische Hürden scheinen einer zeitnahe Einführung im Weg zu stehen. Demnach sei die Umsetzung nur möglich, wenn das Kennzeichen mit der im Fahrzeug verbauten Elektronik verbunden ist; was seinerseits einheitliche technische Gegebenheiten bei allen Kfz voraussetzen würde. Solche technischen Bedingungen unterliegen jedoch der Vollharmonisierung des EU-Rechts.
Keine Hoffnung mehr?
Bedeutet dieser Umstand nun, dass sich deutsche Autofahrer von einer vergleichsweise zeitnahen Einführung digitaler Kennzeichen in der Bundesrepublik verabschieden müssen? Nicht ganz. Denn laut dem BMDV-Sprecher hätte man reine alternative Marktlösungen für den optionalen Einsatz durch die Halter bisher noch nicht diskutiert. Eine Resthoffnung bleibt also, obgleich die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Umsetzung ziemlich gering ist.