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Deutschland sperrt Italien aus: Keine Chance für italienische Bußgelder
Mit diesem System tauschen die einzelnen Mitgliedsländer Daten der Fahrzeughalter aus. Ohne diese Daten der Fahrzeughalter können die italienischen Behörden die Verkehrssünder nicht mehr verfolgen. Die italienischen Behörden haben allerdings nur 365 Tage Zeit, um entsprechende Bußgeldbescheide zuzustellen.
Sperrung soll bald aufgehoben werden
Der italienische Verkehrsminister Matteo Salvini erklärte kürzlich in einer Fragestunde im Senat, dass die Sperrung der Plattform lediglich auf ein technisches Problem zurückzuführen sei. Er kündigte an, dass die EUCARIS-Plattform bald wieder mit Deutschland, Österreich und den Niederlanden aktiviert werde. Das Problem sei inzwischen behoben. Eine Anfrage von auto-motor-und-sport.de an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg zu den Hintergründen läuft noch.
Unterdessen stellt die “Blockade” für italienische Gemeinden eine hohe finanzielle Einbuße dar. Wie die italienische Parlaments-Nachrichtenagentur berichtet, hatte die Südtiroler Politikerin und Rechtsanwältin Julia Unterberger während einer Fragestunde im Parlament die Auswirkungen auf die Tourismusregion erklärt: “Alleine die Gemeinde Meran hat in den letzten Monaten 4.000 nicht zustellbare Bußgeldbescheide angehäuft, die sich insgesamt auf über 230.000 Euro belaufen”. Dies sei nicht nur eine Diskriminierung der italienischen Autofahrer, denen jedes Vergehen sofort angelastet wird, sondern sei auch ein Verlust an Geldmitteln für die Gemeinden.
“Darüber hinaus gibt es das Problem mit den Mietfahrzeugen, die von ausländischen BürgerInnen genutzt werden”, so die Politikerin weiter. Die Vermieter würden den Gemeinden nur sehr ungenaue Daten über diejenigen, die Verkehrsübertretungen begangen haben, übermitteln. Hintergrund sei die derzeitige gesetzliche Regelung, die Vermieter von jeglicher Haftung für Bußgelder befreit. Die Gemeinden seien deshalb nicht in der Lage, Übertretungsdekrete zuzustellen und Bußgelder zu kassieren. Ein entsprechender Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung sei gestellt worden.
EU-Vollstreckung seit 2016 möglich
Seit 2016 ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen in der EU möglich, nachdem das entsprechende EU-Rahmenabkommen in nationales Recht umgesetzt wurde. Italien hat dies in seine nationale Gesetzgebung übernommen, wodurch ausländische Verkehrsverstöße nach den jeweiligen nationalen Bußgeldvorschriften verfolgt und vollstreckt werden können. Dies gilt sowohl für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Parkverstöße als auch andere Verkehrsdelikte.
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Die Sperrung der EUCARIS-Plattform führt zu erheblichen finanziellen Verlusten für italienische Gemeinden, da Bußgeldbescheide nicht zugestellt werden können. Verkehrsminister Salvini verspricht eine baldige Lösung des technischen Problems. Seit 2016 ist die grenzüberschreitende Vollstreckung von Verkehrsstrafen in der EU möglich, was durch die aktuelle Sperrung beeinträchtigt wird. Ein Antrag zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurde gestellt, um Vermieter von Mietfahrzeugen stärker in die Pflicht zu nehmen.