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Bundesregierung will E-Autos wieder fördern – das sind die Pläne

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Bundesregierung will E-Autos wieder fördern – das sind die Pläne

guteksk7/Shutterstock

Die Bundesregierung plant staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos anzukurbeln.

Laut einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf sollen steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen erhöht werden.

Die Maßnahmen sind Teil einer Wachstumsinitiative und sollen die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranbringen.

Die Bundesregierung plant staatliche Unterstützung, um den Absatz von Elektroautos wieder anzukurbeln. Dabei stehen stärkere steuerliche Anreize für E-Autos als Dienstwagen im Fokus. Das Kabinett will die geplanten Maßnahmen am Mittwoch beschließen. „Die Autoindustrie ist ein Eckpfeiler des Industriestandorts Deutschland, und das soll auch so bleiben“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

In dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf heißt es, die Bundesregierung habe sich das Ziel gesetzt, die Elektromobilität in Deutschland deutlich voranzubringen. „Für eine erfolgreiche Umsetzung dieses Ziels bedarf es auch weitreichender steuerlicher Maßnahmen.“

Die Nachfrage nach E-Autos war nach dem abrupten Ende der staatlichen Förderung eingebrochen. Die Bundesregierung hatte im Dezember den sogenannten Umweltbonus aus Spargründen eingestellt.

Maßnahme aus „Wachstumsinitiative“

Die Maßnahmen sind schon länger geplant. Im Juli verständigte sich die Ampel-Koalition im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auf eine „Wachstumsinitiative“. Eine der Maßnahmen ist die steuerliche Förderung von E-Autos als Dienstwagen.

Die Ankündigung dürfte aber auch eine Reaktion auf die neueren Sparpläne bei Volkswagen sein.

Konkret geht es darum, rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonder-Abschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge für Unternehmen einzuführen. Im ersten Jahr sollen sie künftig 40 Prozent steuerlich geltend machen können.

Zudem soll der Brutto-Listenpreisdeckel bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben werden. Heißt: Auch Arbeitnehmer mit teureren E-Autos als Dienstwagen sollen vom niedrigeren Steuersatz als Benziner und Dieselfahrzeuge profitieren.

Förderung soll bis Ende 2028 befristet sein

Wirtschaftsminister Habeck sprach bereits von einem Schub, um die Nachfrage nach E-Mobilität wieder anzukurbeln. Er erwartet einen „Nachfrage-Push“. Dienstwagen spielen auch für den Gebrauchtwagenmarkt eine wichtige Rolle, da sie vergleichsweise kurze Zeit gehalten werden.

Im Gesetzentwurf heißt es zu den neuen Maßnahmen, damit würden „deutliche steuerliche Anreize“ insbesondere für den Markthochlauf der Elektromobilität im betrieblichen Bereich gesetzt. Die Regelung umfasse ausschließlich neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und soll für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028 befristet eingeführt werden. „Die temporäre Begrenzung setzt Anreize für zügige Investitionsentscheidungen.“

Die Steuermindereinnahmen werden im Gesetzentwurf für das Jahr 2024 als geringfügig bezeichnet. Im Jahr 2025 werden sie auf 480 Millionen Euro beziffert und sollen bis 2028 auf 540 Millionen Euro steigen.

mit dpa

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